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Sterbefall

23.02.2024 - Artikel

Informationen zum Vorgehen bei Sterbefällen deutscher Staatsangehöriger im Amtsbezirk der Botschaft Daressalam

Haftungsausschluss:

Die Informationen in diesem Merkblatt beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen der Botschaft. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Ein Sterbefall in der Familie oder im Freundeskreis ist immer mit großen seelischen Belastungen für die Hinterbliebenen verbunden. Dennoch müssen unmittelbar nach dem Versterben des geliebten Menschen viele wichtige Entscheidungen getroffen werden. Ein Todesfall im Ausland kann zudem eine Vielzahl von kompliziert anmutenden Formalitäten mit sich bringen.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige praktische Hinweise geben, die Ihnen einen ersten Überblick bei Sterbefällen von Deutschen in Tansania verschaffen sollen. Für ergänzende Auskünfte und offene Fragen steht Ihnen die Botschaft selbstverständlich auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung (siehe unter Punkt 7).

a) Der Verstorbene hatte sich vor dem Auslandsaufenthalt für den Sterbefall versichert:

In diesem Fall übernimmt die Versicherung entweder die Kosten für eine Bestattung in Tansania oder für den Rücktransport des Leichnams / der Urne nach Deutschland zu den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen. Hierzu beauftragt die Versicherungsgesellschaft ein Bestattungsunternehmen.

Als Angehörige müssen Sie jedoch der Versicherung mitteilen, welche Wünsche Sie betreffend einer Überführung und/oder Bestattung haben.

Möglich wäre eine Sarg-Bestattung in Tansania oder eine Kremierung mit anschließender Urnenbeisetzung in Tansania.

Oder wünschen Sie eine Überführung des Leichnams nach Deutschland mit anschließender Sarg- oder Urnenbeisetzung?

Gleichzeitig empfiehlt es sich, möglichst umgehend den zu erwartenden Umfang der Kostenübernahme mit dem Versicherer abzuklären.

Sie sollten sich daher so schnell wie möglich mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung setzen, um diese Fragen zu klären. Die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens und alle weiteren

Formalitäten wird dann in der Regel die Versicherungsgesellschaft übernehmen.

b) Der Verstorbene war für den Sterbefall im Ausland nicht versichert:

Angehörige, die nicht auf einen Versicherer zurückgreifen können, müssen das Bestattungsinstitut eigenständig kontaktieren und den Auftrag zur Bestattung erteilen.

Für eine Überführung und Beisetzung in Deutschland muss auch ein deutsches Bestattungsinstitut

beauftragt werden.

Sollten Sie eine Rückführung Ihrer/Ihres verstorbenen Angehörigen nach Deutschland wünschen,

setzt sich das örtliche Bestattungsunternehmen in der Regel mit dem deutschen Bestattungsunternehmen in Verbindung (oder umgekehrt) und klärt mit diesem die Transportmodalitäten direkt ab.

Auch hier empfiehlt es sich, vor Auftragserteilung ein detailliertes Gesamtangebot einzuholen, das

alle Kosten (inkl. der Kosten im Ausland, der Überführung und der Beisetzung in Deutschland) enthält.

Für eine Bestattung vor Ort in Tansania befindet sich eine Liste von Beerdigungsinstituten am Ende dieser Informationen unter Pkt. 8. Bitte beachten Sie, dass nicht bei allen Bestattungsinstituten Fremdsprachen-, insbesondere Deutschkenntnisse vorhanden sind.

Die entstehenden Bestattungskosten werden im Regelfall von Ihnen getragen werden müssen. Es empfiehlt sich daher, sich in jedem Fall vor Auftragserteilung ein detailliertes Angebot vorlegen zu lassen, um den Kostenrahmen vorab einschätzen zu können.

Zur Orientierung können folgende Informationen zu den verschiedenen Optionen gegeben werden:

  • Leichenüberführung (Kosten ca. 7.500 – 8.500,- EUR)
  • Einäscherung mit anschließender Urnenüberführung (Kosten ca. 4.000,- EUR)
  • Einäscherung mit anschließender örtlicher Beisetzung der Urne (Kosten ca. 4.500 – 5.500,- EUR)
  • Ortsbestattung in Tansania (Kosten ca. 5.000 EUR zzgl. evtl. Kosten für Kauf Grabfläche)


Die Sterbeurkunde wird im Laufe der Bestattung bzw. Überführung vom Bestattungsinstitut in Tansania beschafft, von der Botschaft legalisiert und Ihnen übersandt, bzw. kommt zusammen mit Ihrem Angehörigen nach Deutschland. Das Bestattungsunternehmen wird hierzu voraussichtlich folgende Informationen von Ihnen abfragen. Sofern Sie kein Bestattungsinstitut beauftragen, bzw. dieses nicht die Einholung der Sterbeurkunde vornimmt, müssten Sie sich ggf. eigenständig mit der Standesamtsbehörde RITA in Verbindung setzen.

Einige Bestattungsunternehmen in Tansania können Überführungen von Särgen/Urnen ins Ausland vornehmen. Auch wenn das Bestattungsunternehmen ggf. erst auf die Freigabe des Leichnams durch die Gerichtsmedizin warten muss, kann es bereits im Vorfeld beraten und alle Dokumente vorbereiten.

Für die Freigabe des Leichnams benötigt das Bestattungsunternehmen auch einen sogenannten ‚No-Objection Letter‘ der Botschaft Daressalam. Diese Konsularische Bescheinigung stellt die Botschaft aus, sobald uns per E-Mail folgende Dokumente übermittelt wurden – nehmen Sie gerne in einem ersten Schritt über das Kontaktformular Kontakt zu uns auf:

  • Ärztliche Bestätigung über den Tod der/des Angehörigen inkl. Todeszeitpunkt
  • Passkopie des/der Verstorbenen
  • Unterschriebenes Schreiben der nahen Angehörigen

-Welches Bestattungsinstitut beauftragt wurde

-Welchen Wunsch Sie bzgl. der verstorbenen Person haben (z.B. Einäscherung und Überführung in einer Urne, Überführung im Sarg) und dass dies dem Wunsch der nächsten Angehörigen entspricht

-Ob seitens der Familie eine Autopsie gewünscht wird

  • Nachweis, dass es sich bei der unterzeichnenden Person um eine/n Angehörigen handelt (z.B. Kopie der Heiratsurkunde/Geburtsurkunde, wenn möglich)

Ggf. ist für die Durchführung der Autopsie zunächst die Zustimmung der Angehörigen einzuholen.

Allerdings kann der Gerichtsmediziner die Autopsie auch gegen den Willen der Angehörigen anordnen. Mit entsprechenden Verzögerungen bis zur Freigabe des Leichnams und der Organisation des Rücktransports ist in solchen Fällen zu rechnen.

Eine Einäscherung des Leichnams ist in Tansania möglich.

Eine Überführung des Leichnams / der Urne nach Deutschland erfolgt auf dem Luftweg.

Es ist auf jeden Fall ratsam, ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen, da es in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt ist, Verstorbene oder Urnen mit der Asche Verstorbener ohne Mitwirkung eines Bestattungsunternehmens zu befördern. Die Überführungsformalitäten innerhalb Deutschlands sind in den einzelnen Bundesländern und teilweise sogar in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich geregelt (Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen). Es ist deshalb von Vorteil, wenn bereits ein Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen besteht und man diesen bei der Ankunft vorzeigen kann. Eine generelle Aussage über erforderliche Dokumente lässt sich insbesondere im Hinblick auf die unterschiedliche Handhabung in den einzelnen Gemeinden nicht treffen. Es sollten genaue Unterlagen über den Sachverhalt mitgeführt werden. Die Sterbeurkunde, die Bescheinigung des Krematoriums sowie die von der deutschen Botschaft ausgestellte Urnenbescheinigung sind notwendig, da die Vorlage von der betreffenden Gemeinde, in der die Bestattung vorgenommen werden soll, verlangt wird.

Die Vorbereitung nimmt i. d. R. zwischen 5 bis 7 Tagen in Anspruch. Ein Bestattungstermin in Deutschland sollte daher erst anberaumt werden, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen vor Ort in Verbindung mit dem in Deutschland beauftragten Bestattungsunternehmen die Überführungsdaten bestätigt hat.

Die Ausgestaltung einer örtlichen Beisetzung ist mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen zu klären. Auch hier wird irgendwann der sogenannte ‚No-Objection‘ Letter benötigt werden (siehe Punkt 3.).

Persönliche Gegenstände, die die/der Verstorbene zum Todeszeitpunkt bei sich hatte, werden entweder den vor Ort befindlichen Angehörigen ausgehändigt oder an die Polizei übergeben. Bei einer Überführung nach Deutschland kann in der Regel mit dem beauftragen Bestattungsunternehmen die Übersendung der persönlichen Gegenstände nach Deutschland abgesprochen werden. Sollten sich Angehörige zu Urlaubszwecken in Tansania aufgehalten haben, wäre ratsam, zu klären, ob die Gepäckstücke mit dem/der Reisenden zurückbefördert werden können.

Es ist nicht erforderlich, dass Angehörige des Verstorbenen zur Abwicklung der Bestattungsformalitäten persönlich nach Tansania reisen. Ansässige Unternehmen erledigen in der Regel zuverlässig alle Überführungs- oder Beisetzungsformalitäten.

War der Verstorbene allerdings in Tansania ansässig und hinterlässt keine Anweisungen hinsichtlich ihres/seines Nachlasses, kann die Anreise eines Angehörigen erforderlich sein (insbesondere auch, um sich des Nachlasses anzunehmen). Sollte ein/e Angehörige/r dauerhaft in Tansania gelebt haben, ist ratsam sich auch mit einem tansanischen Anwaltsbüro in Verbindung zu setzen, der Sie bei Nachlassformalitäten begleiten kann.

Adresse: Umoja House, 8, Mirambo Street

Tel.: +255 22 22 12 300

E-Mail: via Kontaktformular

Website: www.daressalam.diplo.de

Zeitunterschied zu Deutschland:

+ 1 Stunden von April bis Oktober

+ 2 Stunden von Oktober bis April

Corona (T) Ltd.

Serenity Funeral Services

AP:

Raphael Habiyaremye

oder Mitarbeiterin Nora

AP:

Ms Faiza Kijangwa

Adresse:

Samora Av. 2nd floor, No. 218
P.O.-Box: 32638

Mlalakuwa | Daressalam

Adresse:

Maisara opposite Zura Building

Unguja Zanzibar, Tanzania

Tel.:

+255 222 122 555

Tel.:

-

Mobil:

+255 754 296 217
(Raphael Habiyaremye)

Mobil:

+255 (0) 653 405 893

+255 (0) 715 183 234

Fax:

+255 222 134 660

Fax:

N/A

E-Mail:

raphael@coronafunerals.com | coronafunerals@gmail.com

E-Mail:

Serenity.funeralservices.tz@gmail.com

Website:

www.coronafunerals.com

Website:

http://billys.co.tz

Die o. g. Auflistung erfolgt ohne Gewähr und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Hier finden Sie sämtliche Informationen auf einem pdf-Merkblatt für Sie zusammengestellt.



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